Interview Gerhard Schöningh
Das folgende Interview wurde am 29.09.2020 in der Märkischen Oderzeitung abgedruckt und ist ebenfalls auf MOZ.DE erschien. Die Passagen aus der digitalen Variante wurden in Rot ergänzt.
In seiner Kolumne im Neuenhagener Echo vom August spricht Bürgermeister Ansgar Scharnke unter anderem von Wohnbebauung und einem Betretungsrecht aller Bürger auf der Neuenhagener Trainierbahn. Dirk Schaal wollte von Eigner Gerhard Schöningh mehr darüber wissen.
Herr Schöningh, in seiner Kolumne erklärt Bürgermeister Ansgar Scharnke , dass Sie beabsichtigen, die Neuenhagener Trainierbahn wieder umfassend als professionelle Trainingsstätte zu nutzen. Was planen Sie dort genau?
Die Trainierbahn ist mittel- bis langfristig gesehen eine Flächenreserve für die Ausweitung des Trainingsbetriebes, die ich mit dem Kauf 2015 strategisch für den Rennsport sichern wollte. Um dort wieder eine internationalen Standards entsprechende Trainingsstätte herzustellen, müssen die Grasbahnen und die Sandbahn saniert und es muss für eine künstliche Bewässerung gesorgt werden. Die durch die Aufforstung nach dem Krieg behinderte Einsehbarkeit der Bahn muss verbessert werden. Zudem liegt uns seit einigen Monaten eine auf Initiative des Landesdenkmalamtes erstellte gartendenkmalpflegerische Zielstellung vor, die verschiedene Einzelmaßnahmen enthält, die sich mit unseren betrieblichen Erfordernissen weitgehend decken.
Es ist auch von der Ergänzung der Stallanlagen und Funktionsgebäude die Rede …
Die historischen Hauptnutzer der Bahn waren einige große Rennställe. Der Graditzer Hof ist weitgehend umgenutzt, der Waldfrieder Rennstall ist heute eine Siedlung mit dem Park Spreti, der ehemalige Rennstall Schlenderhan in der Hauptstraße ist ebenfalls umgenutzt. Aufgrund des stark gestiegenen Verkehrs brauchen wir in unmittelbarer Nähe der Trainierbahn neue Stallstandorte für bis zu 350 Pferde einschließlich Mitarbeiterunterkünften.
Viel wird diskutiert, wie wird die Trainierbahn dann noch der Allgemeinheit offen stehen können?
Zuerst einmal: Wenn Bürgermeister Scharnke von einem „Betretungsrecht für alle Bürger“ spricht, ist das nach unserer Rechtsauffassung falsch. Die Trainierbahn ist kein öffentlicher Wald, der frei betretbar ist, sondern schon heute ein privates Betriebsgelände. Wenn Rennpferde mit 50 km/h während der Trainingszeiten über die Bahn gehen, besteht ein Unfallrisiko für Freizeitnutzer, Pferde und Reiter. Daraus folgt, dass der Pächter und wir als Eigentümer das Recht und die Pflicht haben, die Nutzung während der Trainingszeiten zu regeln und wenn nötig zu beschränken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dies genau so im Jahr 2012 zur Trainierbahn Bollensdorf rechtskräftig festgestellt.
Ich bin nach wie vor daran interessiert, eine nachhaltige Lösung zur Nutzung der Bahn durch die Bevölkerung zu finden. Dazu muss sich die Gemeinde bewegen. Die Erfordernisse des Rennpferdetrainings müssen Priorität haben, eine geregelte Nutzung durch weitere Gruppen ist ebenfalls möglich. Und wir erwarten auch ein Entgegenkommen in Bezug auf Bauland für Stallstandorte und Wohnungen, darüber reden wir später sicher noch.
Welche Interessen müssen von Ihnen als Eigentümer darüber hinaus berücksichtigt werden?
Schauen Sie; ich bin alleiniger Gesellschafter der Rennbahn Hoppegarten, zu der auch die Trainierbahn Neuenhagen gehört. Das macht uns im Grunde sehr flexibel. Wir müssen keine Gremien beteiligen, unterliegen nicht der Kommunalaufsicht und haben keine komplizierten Abstimmungen zu erledigen. Ganz frei sind wir aber auch nicht. Wir haben die Anforderungen des Naturschutzes zu beachten und müssen alles, was wir tun, mit dem Denkmalamt abstimmen. Im Grunde sind wir für die Gemeinde ein eher unkomplizierter Partner.
Unlängst sagten Sie, dass Sie für diese Regelungen und Maßnahmen auch eine Beteiligung der Gemeinde einfordern …
Der Gemeinde Neuenhagen sind die Risiken, welche sich aus dem Nebeneinander von Trainingsbetrieb, Landwirtschaft und Freizeitnutzung im wahrsten Sinne für Leib und Leben ergeben, seit Jahren bekannt. Bei der Gewährung von Betretungsrechten ergeben sich daraus handfeste Haftungsrisiken für den Pächter und die Rennbahn als Eigentümer, die wir so nicht tragen können. Bisher ist Gott sei Dank nichts passiert. Wenn aber etwas passiert, wird es heißen: „Warum hat die Rennbahn denn nichts unternommen?“
Neben der Haftung geht es um Bau und Instandhaltung der Sicherungseinrichtungen, die laufende Verkehrssicherungspflicht und das leidige Thema der Müllbeseitigung. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Gemeinde die dadurch entstehenden Kosten übernimmt.
Von geplanter Wohnbebauung auf der Trainierbahn berichtet Scharnke, die an Deutlichkeit und Dimension überraschen soll. Was haben Sie dort genau vor?
Wir haben bereits vor vier Jahren vorgeschlagen, Baurecht für Stallstandorte am Alten Gut und hinter der Hönower Chaussee zu schaffen sowie für einen kleinen Teil der für pferdesportliche Zwecke nicht benötigten Grundstücke Baurecht für Wohnungen auszuweisen. Diese Flächen liegen allesamt außerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Um die Trainierbahn wiederherzustellen und gleichzeitig die Nutzung durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen, brauchen wir Geld, das durch den Betrieb selbst nicht gedeckt werden kann. Wie jeder Unternehmer muss ich mir auch überlegen, welchen Finanzierungsbeitrag die Liegenschaft in Neuenhagen leisten kann.
Einige in der Region messen mit zweierlei Maß. Herr Schöningh darf immer gerne der Mäzen sein und mit seinen privaten Mitteln den Aufbau des Rennsports und der riesigen Anlage und Gebäude in Millionenhöhe finanzieren. Und in Neuenhagen soll er auch alle auf die Trainierbahn lassen. Wenn er dann seine Wünsche äußert, um den Rennsport weiterzuentwickeln, wird schnell abgeblockt. Da werden kommerzielle Immobilienentwickler, die große Projekte für ihren eigenen Profit entwickeln, die vielerorts die historische Rennsportarchitektur vernichten und kaum etwas für die Region tun, besser behandelt. Ich finde, da darf man durchaus die Frage nach der Fairness stellen. Wir möchten gerne außerhalb der Trainierbahn – und nur da – in angemessenem Umfang Wohnungen bauen. Und wir haben immer erklärt, dass wir die Erlöse für die Pferdesportanlagen einsetzen werden.
Scharnke sagt weiter, dass Sie 2015 eine faktisch nicht mehr in Betrieb befindliche ehemalige Betriebsstätte in einem Landschaftsschutzgebiet gekauft haben. Deshalb seien Ihre Forderungen in Sachen Wohnbebauung nicht annehmbar. Können Sie dieser Aussage folgen?
Herr Scharnke kennt sich doch in seiner Gemeinde aus. Er weiß, dass das nicht richtig ist. Auf der Trainierbahn werden aktuell über 50 Rennpferde trainiert. Das war so, als wir die Anlage 2015 gekauft haben und es war davor und danach so. Die Trainierbahn war und ist eine Betriebsstätte. Und das soll sie auch bleiben. Die Bahn und das Innenfeld sind Landschaftsschutzgebiet. Wir wollen dort keine Bebauung, wie wir auch schon seit Jahren erklären. Solche Pläne sind von Dritten in die Diskussion eingeführt worden, um die Rennbahn in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Wir haben der Gemeinde lediglich vorgeschlagen, auf Flächen, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, und auf denen die Gemeinde die Planungshoheit hat, in Abstimmung mit anderen Grundstückseigentümern Bebauungspläne aufzustellen, um dort später Wohnungen zu errichten. Ich glaube im Übrigen, dass der Bürgermeister da in der Sache gar nichts gegen hat, er möchte es nur nicht mit unseren Flächen machen.
Neuenhagen möchte nun einen Grünordnungsplan über die Trainierbahn legen, der den Naturschutz weiter in den Fokus rücken soll. Was sagen Sie dazu?
Für die Ziele der Gemeinde ist der selbstständige Grünordnungsplan ein verfehltes Instrument. Vereinfacht gesagt, kann man mit so einer Satzung nur verbieten, aber nichts ermöglichen und schon gar nichts erzwingen. Ich bin überzeugt, dass der Gemeinde dies auch klar ist, denn da sind ja kompetente und mit der Materie vertraute Mitarbeiter.
Mit dem Grünordnungsplan (GOP) als selbständige Satzung können zum Beispiel keine Stallgebäude zugelassen werden. Im Gegenteil: Man kann sie nur ausschließen. Wie soll eine solche Regelung dann für den Trainingsbetrieb sinnvoll sein? Wir haben immer gesagt, dass wir uns einem GOP nicht in den Weg stellen, aber er muss in einen Bebauungsplan eingebettet sein, der einen sinnvollen Betrieb der Trainierbahn ermöglicht. Das, was jetzt beschlossen werden soll, ist reine Symbolpolitik. Die eigentlichen Ziele der Gemeinde kann sie damit nicht erreichen. Dafür braucht man einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer. Und der setzt eine Einigung voraus.
Sie sollen ein Normenkontrollverfahren als Antwort in Erwägung gezogen haben. Warum, und was wollen Sie damit bezwecken?
Ja, wir ziehen die Normenkontrolle in Erwägung. Ich weiß nicht, mit welchem Inhalt genau diese Satzung jetzt beschlossen werden soll, aber wenn es die uns bekannte Fassung ist, dann stünde da auch ein allgemeines Betretungsrecht drin. So etwas kann man aber nur mit einem GOP überhaupt nicht festsetzen. Das setzt eine Einigung voraus. Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Vieles von dem, was wir vorhaben, können wir nur gemeinsam mit ihr schaffen. Auch deswegen sind wir immer wieder mit ausgestreckter Hand auf die Verwaltung und die Politik zugegangen. Aber wenn die Gemeinde das nicht will, sondern sie einseitig mit hoheitlichem Befehl agieren will, dann werden wir natürlich auch überprüfen lassen, ob sie das darf.
Nach den Aussagen des Bürgermeisters scheinen die Zeichen in den Verhandlungen mit der Gemeinde auf Konfrontation zu stehen oder sehen Sie eine Möglichkeit der friedlichen Einigung?
Ich fürchte, der Bürgermeister hat sich jetzt erst einmal gegen eine Einigung entschieden. Daraus haben wir die Konsequenzen gezogen und beschlossen, dass wir unsere Kräfte auf andere Aufgaben konzentrieren. Aber alle bei der Rennbahn Hoppegarten, also Geschäftsleitung, Mitarbeiter und ich als Gesellschafter, hoffen, dass auch Neuenhagen bald wieder an den Gesprächstisch zurückkehrt. Das haben wir dem Bürgermeister auch gesagt. Die Trainierbahn hat ein großes Potenzial. Wir können gemeinsam eine hervorragende Trainingsstätte und damit ein Sport- und Landschaftsdenkmal wiederherstellen und die Trainierbahn als attraktiven Erholungsraum erhalten – für Einwohner, Gäste und Freizeitreiter. Nicht zu vergessen das Areal um das Alte Gut, welches seit Jahren brach liegt und wahrlich kein Aushängeschild für Neuenhagen ist. All dies wird sich ohne einen Finanzierungsbeitrag von Bauland nicht realisieren lassen. Hier ist ein Kompromiss von Seiten der Gemeinde erforderlich.
Was werden die nächsten Schritte sein?
Das hängt von der Gemeinde ab: Wenn der vorliegende Satzungsentwurf beschlossen wird, wird es wohl erst einmal auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen. Das wird ein paar Jahre dauern. Wir kommen jederzeit an den Verhandlungstisch zurück. Darauf sollten dann aber vernünftige Vorschläge und keine Drohgebärden liegen.